BOE PARKING
FAQ's
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und hilfreiche Informationen.
BOE PARKING
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und hilfreiche Informationen.
Hier finden Sie Hinweise und Informationen rund um Ihre Anliegen, sowie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden. Sollten Sie ein Anliegen haben welches hier noch nicht erläutert wurde, schreiben Sie uns, denn nur wenn Fragen gestellt werden, können wir sie auch beantworten.
Wo finde ich die Geschäfts- und Einstellbedingungen bzw. Garagenordnung? |
Unsere Geschäfts- und Einstellbedingungen (Garagenordnung) befinden sich im Einfahrtsbereich auf oder neben dem Tarifschild, sowie teilweise bei den Ausgängen und Online. |
Wie erhalte ich Hilfe bei Problemen in der Garage? |
Wenn kein Personal vor Ort ist, können Sie die Ruftaste (Telefonhörer - Symbol) an jedem Kassenautomaten, Ein- oder Ausfahrtssäule betätigen oder unser Kundencenter unter der Telefonnummer (01) 7120438 erreichen. Unser Kundencenter ist rund um die Uhr besetzt. |
Darf ich mein Fahrzeug ohne Kennzeichen abstellen? |
Das Abstellen eines Fahrzeuges ohne Kennzeichen ist für Kurzparker generell nicht gestattet. Dauerparker dürfen ihr Fahrzeug in Ausnahmefällen und ausschließlich nur mit schriftlicher Genehmigung des Garagenbetreibers ohne Kennzeichen abstellen. |
Wie kann ich mein Kurzparkticket bezahlen? |
Ihr Kurzparkticket können Sie am Kassenautomaten bar oder mit Maestro/Kreditkarte und in den meisten Garagen direkt an der Ausfahrtssäule mit Maestro-/Kreditkarte bezahlen. Nach dem Bezahlen am Kassenautomaten, haben Sie 10 Minuten Zeit die Garage zu verlassen. |
Welche Möglichkeiten zur Bezahlung gibt es noch? |
In den meisten Garagen bieten wir Gutzeitkarten (Stunden- oder Tagestickets) zur Bezahlung der Kurzparktickets an. Diese Gutzeittickets können nach schriftlicher Vorbestellung und Terminvereinbarung bei unseren Mitarbeitern in der Garage abgeholt werden. Bei einer Mindestbestellung von € 150,- ist gegen Unterzeichnung eines Lieferscheines die Bezahlung auf Rechnung möglich, unter € 150,- ist ausschließlich Barzahlung möglich. |
Gibt es Wochen- oder Monatstickets? |
In vielen Garagen sind Wochen- und Monatstickets erhältlich, diese können entweder am Kassenautomaten gekauft werden oder werden von unseren Mitarbeitern ausgestellt. |
Ich habe mein Kurzparkticket verloren, was ist zu tun? |
Bitte melden Sie sich von einem Kassenautomaten aus bei unserem Kundencenter. Die Ersatzgebühr für ein verlorenes Kurzparkticket beträgt mindestens einen Tageshöchsttarif. Bei längerer Parkdauer entspricht die Gebühr der Abstelldauer. |
Ich möchte einen Garagenparkplatz mieten. Wie kann ich einen Dauerparkvertrag abschließen? |
Einen Dauerparkvertrag können Sie direkt in der Garage bei unseren Mitarbeitern abschließen. Sollte kein Mitarbeiter vor Ort sein, wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich an unser Büro. |
Erhalte ich für meinen Dauerparkplatz eine monatliche Rechnung bzw. einen Zahlschein? |
Nein, Sie erhalten nach Abschluss Ihres Nutzungsvertrages eine Dauervorschreibung, die bis auf Weiteres bzw. bis zu einem Tarifwechsel gültig ist. Sollten Sie keinen Einziehungsauftrag unterzeichnet haben, müssen Sie die monatliche Gebühr rechtzeitig selbst überweisen. |
Wie kann ich einen Dauerparkvertrag kündigen? |
Eine Kündigung kann jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Eine Kündigung hat jedenfalls schriftlich zu erfolgen. |
Wann erhalte ich meine Kaution zurück? |
Nach dem Ende Ihres Nutzungsvertrages, Abgleich aller offenen Forderungen und Rückgabe der Dauerparkkarte und/oder Schlüssel, wird die Kaution rückerstattet. |
Muss ich einen Kennzeichenwechsel melden? |
Sollten Sie ein neues/anderes Kennzeichen verwenden, als auf Ihrem Nutzungsvertrag angegeben, geben Sie Ihr aktuelles Kennzeichen bitte schriftlich unter parken@boe.co.at bekannt. |
Ich habe meine Dauerparkkarte verloren, was ist zu tun? |
Bitte wenden Sie sich an unser Personal vor Ort oder an unser Büro. Die Gebühr für die Neuausstellung und Programmierung einer neuen Dauerparkkarte beträgt € 50,-. |
Meine Bankverbindung hat sich geändert, was ist zu tun? |
Sollten Sie ein SEPA-Lastschrift-Mandat unterzeichnet haben, geben Sie Ihre neue Bankverbindung bitte schriftlich unter parken@boe.co.at oder direkt bei der auf Ihrer Dauervorschreibung angegebenen Kontaktperson bekannt. |